Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 18.06.2015:

 

1.        Der Rat beschließt, die bisherige Hafennutzung im Deutzer Hafen aufzugeben und den Standort als innerstädtisches Quartier für Wohnen und Arbeiten bei Erhalt der Großmühle zu entwickeln. Die planungsrechtliche Neuordnung erfolgt durch ein Bebauungsplanverfahren. Im Hinblick auf die Wohnnutzung sind die Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Das kooperative Baulandmodell wird angewandt.

 

2.        Zur städtebaulichen Qualifizierung und Vorbereitung des Bebauungsplanverfahrens ist unter besonderer Berücksichtigung der wasserhaushaltsrechtlichen Anforderungen von der Verwaltung ein kooperatives Werkstattverfahren mit Beteiligung der Betroffenen sowie der Stadtgesellschaft durchzuführen. Die vorliegende städtebauliche Machbarkeitsstudie ist hierbei zu beachten.

 

3.        Die Verwaltung wird aufgefordert, im laufenden Verfahren zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans für NRW (LEP/E) beim Land die Forderung nach Umwandlung des Deutzer Hafens in ein Quartier für Wohnen und Arbeiten einzubringen. Auf die bisher vorgesehene Darstellung als 'landesbedeutsamer Hafen' ist zu verzichten. Ebenso ist ein entsprechendes Änderungsverfahren des Regionalplans, Teilraum Köln, zu veranlassen.

 

4.        Der sog. 'Moratoriumsbeschluss' des Rates vom 20.05.2010, mit dem die städtischen Gesellschaftsvertreter angewiesen werden, dass die HGK AG keine Miet- und Pachtverträge über 2020 hinaus abschließt, wird bis auf weiteres verlängert. Die notwendige Verlagerung der jetzt noch im Deutzer Hafen aktiven gewerblichen Unternehmen ist sozial- und wirtschaftlich verträglich vorzunehmen. Die Großmühle kann an ihrem Standort verbleiben und wird in die Umplanung integriert.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Gruppe Deine Freunde.

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Anmerkung:

 

Ratsmitglied Nesseler-Komp nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.