Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 I b) der
Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb
der Stadt Köln i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr
2015 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung fest.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 50,0
Mio. € in Anspruch zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.