Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung der Stadt Köln, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich der Genehmigung des Zuwendungsgebers zum Baubeginn der Maßnahme mit dem Bau der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Rodenkirchen unter Berücksichtigung der Planungsänderungen, die unter dem Punkt „Termine“ dieser Beschlussvorlage aufgeführt sind, mit städtischen Gesamtkosten von rd. 64.689.741,00 Euro brutto (Planungs- und Baukosten).

 

Außerdem beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung zur Wahrung eines fristgerechten Baubeginns vorab ohne rechtskräftiges Baurecht das Vergabeverfahren (Ausschreibung) für die Bauleistungen der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn einzuleiten. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt erst nach Vorlage des rechtskräftigen Baurechts, der Genehmigung des Zuschussgebers zum Baubeginn und dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung der Stadt Köln.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 6.000.000,00 Euro bei Finanzstelle 6903-1202-2-5102 Stadtb.Rh.-Sieg BANord-Süd/3.Betr.absch. und in Höhe von 500.000,00 Euro bei Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA) - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hj. 2015.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.