Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. über die zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 für das Gebiet, das im Norden durch die L 84 (Flughafenzubringer), im Westen durch die Frankfurter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz Flughafen sowie die Antoniusstraße, im Süden nördlich der Bartholomäusstraße und nördlich der Wohnbebauung der Straßen Mühlenweg und Am Maarhof in Köln-Porz-Urbach begrenzt wird, —Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 1. Änderung— eingegangene Stellungnahme gemäß Anlage 6;
2. die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet, das im Norden durch die L 84 (Flughafenzubringer), im Westen durch die Frankfurter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz Flughafen sowie die Antoniusstraße, im Süden nördlich der Bartholomäusstraße und nördlich der Wohnbebauung der Straßen Mühlenweg und Am Maarhof in Köln-Porz-Urbach begrenzt wird, nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP- Fraktion - zugestimmt.