Beschluss gemäß Empfehlung des
Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 18.06.2015:
Der Rat beschließt die Verlängerung der
Laufzeit des am 17.12.2013 beschlossenen Sonderprogramms
„Investitionskostenzuschuss“ bis zur vollständigen Verausgabung der
bereitgestellten Fördermittel, längstens bis zum 31.12.2016.
Zur Finanzierung beschließt der Rat die
überplanmäßige Bereitstellung von 1.781.819 € in 2015 im Teilfinanzplan 1003 -
Wohnraumförderung, Wohnraumerhaltung und –pflege, Hilfen für Wohnungssuchende
-, Teilplanzeile 11 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen - bei
Finanzstelle 5600-1003-0-AZ02 – Investorenzuschuss Wohnungsbauprogramm.
Die Deckung erfolgt in 2015 in entsprechender
Höhe aus den im HPL-Entwurf im Teilfinanzplan 1601 – Allgemeine
Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 12 – Sonstige Investitionsauszahlungen –
veranschlagten Mitteln.
Die für die Dauer der o.g. Bestimmungen voraussichtlich ab dem Hj. 2016
entstehenden Aufwendungen für die Auflösung des aktiven
Rechnungsabgrenzungspostens i.H.v. rd. 89.000 € p.a. werden im Rahmen des
Haushaltsplans 2016 ff in der Teilplanzeile 16 -Sonstige ordentliche Aufwendungen
– berücksichtigt.
Die Verwaltung wird
gebeten zu prüfen, ob im Rahmen des Sonderprogramms ein Fördertatbestand für
barrierefreies/rollstuhlgerechtes Wohnen geschaffen werden kann und welcher
Förderbetrag hierfür angemessen ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und Stimmenthaltung von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.