Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes:
Der Rat schlägt der nächsten Hauptversammlung der GAG AG vor, Herrn Jochen Ott in den Aufsichtsrat zu wählen. Der städtische Vertreter in der Hauptversammlung der GAG AG wird beauftragt, entsprechend zu votieren. Im Übrigen bleibt der Beschluss des Rates vom 02.09.2014 zur Besetzung der Mitglieder des Aufsichtsrates der GAG AG unberührt.
Köln, den 27.05.2015
In Vertretung
Guido Kahlen Jörg Frank
Stadtdirektor Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.