Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 01.06.2015:

 

 

1) Der Rat der Stadt Köln schlägt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH vor, Herrn Jochen Ott  in den Aufsichtsrat zu wählen. Er beauftragt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Köln/Bonn GmbH, entsprechend zu votieren. Im Übrigen bleibt der Beschuss des Rates vom 02.09.2014 zur Besetzung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Flughafen Köln/Bonn GmbH unberührt.

 

2) Der Rat der Stadt Köln hält an seinem Vorschlag für die Hauptversammlung der Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) AG fest, Herrn Jochen Ott in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Tätigkeit als Ratsmitglied ist in Bezug auf Herrn Ott für die Benennung als Aufsichtsratsmitglied nicht bestimmend.  Die städtischen Vertreter in der Hauptversammlung der HGK AG sowie in den zuständigen Gremien der SWK GmbH werden gebeten, die Beachtung dieses Ratsbeschlusses umzusetzen. Im Übrigen bleibt der Beschuss des Rates vom 02.09.2014 zur Besetzung der Mitglieder des Aufsichtsrates der HGK AG unberührt.

 

3) Der Rat der Stadt Köln schlägt der Häfen und Güterverkehr (HGK) AG vor, Herrn Jochen Ott in den Aufsichtsrat der RheinCargo GmbH & Co. KG zu entsenden. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Im Übrigen bleibt der Beschuss des Rates vom 02.09.2014 zur Besetzung der Mitglieder des Aufsichtsrates der RheinCargo GmbH & Co. KG unberührt.

 

4) Der Rat entsendet in den Aufsichtsrat der GWG Wohnungsgesellschaft Rhein Erft (GWG) Herrn Jochen Ott. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.