Beschluss:
Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.