Nachtrag: 15.06.2015
Sitzung: 22.06.2015 BV2/0010/2015
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1611/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
gemäß
§ 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung dem Rat, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung der Stadt Köln, vorbehaltlich eines
rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich der Genehmigung des Zuwendungsgebers
zum Baubeginn der Maßnahme – mit dem Bau der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Rodenkirchen
unter Berücksichtigung der Planungsänderungen, die unter dem Punkt „Termine“
dieser Beschlussvorlage aufgeführt sind, mit städtischen Gesamtkosten von rd. 64.689.741,00
Euro brutto (Planungs- und Baukosten).
Außerdem beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung zur Wahrung
eines fristgerechten Baubeginns ohne rechtskräftiges Baurecht das
Vergabeverfahren (Ausschreibung) für die Bauleistungen der 3. Baustufe der Nord-Süd
Stadtbahn einzuleiten. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt erst nach
Vorlage des rechtskräftigen Baurechts, der Genehmigung des Zuschussgebers zum
Baubeginn und dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung der Stadt Köln.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 6.000.000,00
Euro bei Finanzstelle 6903-1202-2-5102 Stadtb.Rh.-Sieg BANord-Süd/3.Betr.absch.
und in Höhe von 500.000,00 Euro bei Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn,
3. BA) - Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hj. 2015.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg zugestimmt.