Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 23.06.2015 |
Sitzung: | 23.06.2015 Rat/0010/2015 |
Zusatz: | (zugesetzt) |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | AN/1058/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 22 KB |
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende
weitere Auswahlkriterien zu berücksichtigen und in geeigneter Form in die
Wertungsmatrix im Zeitraum der Interessensbekundungsphase aufzunehmen.
· die Förderung der
Rohwasserqualität, u.a. zur nachhaltigen Reduzierung des Nitrateintrags,
· eine Klausel analog der Vereinbarung
im Rahmen des Konzessionsvertrages, Sparte Gas u. Strom gem. Ratsbeschluss vom
30.09.2014 vorzusehen, die die vertragliche Regelung eines Erschwernisentgelts
bei der Wiederherstellung der Oberflächen nach Straßenaufbrüchen regelt
· der abschließende Kriterienkatalog wird dem Ausschuss Umwelt und Grün und
dem Finanzausschuss rechtzeitig vor Beginn der Verhandlungsphase vorgelegt.
2.
Die Verwaltung wird gebeten nach
Abschluss der Pilotierung der drei Trinkwasserbrunnen durch die RheinEnergie
dem Ausschuss Umwelt und Grün, sowie dem Finanzausschuss einen
Erfahrungsbericht zur Kenntnis vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II. Beschluss über
die so geänderte Vorlage:
Der Rat stimmt den als Anlage
beigefügten Eignungskriterien, Mindestanforderungen sowie Auswahlkriterien
nebst Gewichtung und der in dieser Beschlussvorlage dargestellten
Auswertungssystematik für das Konzessionierungsverfahren Wasser der Stadt Köln
zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des
Konzessionierungsverfahrens mit dem Ziel des Abschlusses eines neuen
Konzessionsvertrages Wasser ab dem 01.10.2016.
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende
weitere Auswahlkriterien zu berücksichtigen und in geeigneter Form in die
Wertungsmatrix im Zeitraum der Interessensbekundungsphase aufzunehmen.
· die Förderung der
Rohwasserqualität, u.a. zur nachhaltigen Reduzierung des Nitrateintrags,
· eine Klausel analog der Vereinbarung
im Rahmen des Konzessionsvertrages, Sparte Gas u. Strom gem. Ratsbeschluss vom
30.09.2014 vorzusehen, die die vertragliche Regelung eines Erschwernisentgelts
bei der Wiederherstellung der Oberflächen nach Straßenaufbrüchen regelt
· der abschließende Kriterienkatalog wird dem Ausschuss Umwelt und Grün und
dem Finanzausschuss rechtzeitig vor Beginn der Verhandlungsphase vorgelegt.
2.
Die Verwaltung wird gebeten nach
Abschluss der Pilotierung der drei Trinkwasserbrunnen durch die RheinEnergie
dem Ausschuss Umwelt und Grün, sowie dem Finanzausschuss einen
Erfahrungsbericht zur Kenntnis vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied Walter verlässt die Sitzung nach der
Behandlung dieses Punktes endgültig.