Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Senkelsgraben in Porz-Lind, welches im Norden begrenzt wird durch die Nibelungenstraße, im Osten durch die bestehende Wohnbebauung nördlich der Straße Auf dem Viertelchen, im Westen durch den Lärmschutzwall der Bundesautobahn A 59 und im Süden durch einen Fußweg im Übergang zur Bestandsbebauung Zu den Wiesen sowie den Grundstücken der Bestandsbebauung im Übergang zur Wegeverbindung Senkelsgraben, entsprechend den Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Wohnungsbauprogramms 2015 das Gebiet zu entwickeln und einer Wohnnutzung zuzuführen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Senkelsgraben in Köln-Porz-Lind– mit den zwei Varianten zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung);

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz und der Ausschuss für
Umwelt und Grün
ohne Einschränkung zustimmen.

Ergänzung:

5.       Die Bezirksvertretung Porz beauftragt auf Bitten des Stadtplanungsamtes die Verwaltung, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 77359/04 mit dem Arbeitstitel: Senkelsgraben in Köln Porz-Lind auf die nördlich der Nibelungenstraße liegende Landwirtschaftsfläche, Gemarkung Lind, Flur 5, Flurstück 208, auszuweiten, um auf dieser Fläche den dringend benötigten Standort für einen Grundschulneubau planungsrechtlich zu sichern. Ziel ist es, die hoch frequentierten bestehenden Grundschulstandorte in Wahn zu entlasten und die soziale Infrastruktur des Stadtbezirkes Porz zu stärken. Die Verwaltung soll eine angemessene Ausgleichsmöglichkeit für die Hundefreilauffläche finden und bereitstellen. Die hiermit einhergehende Änderung des Flächennutzungsplanes soll von der Verwaltung eingeleitet werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich in geänderter Form beschlossen.