Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Verlegung der Gashochdruckleitung zum DLR-Gelände in der beantragten Form einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.