Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
ist mit der Verlegung der Gashochdruckleitung zum DLR-Gelände in der
beantragten Form einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §
67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 13 Ja Stimmen einstimmig zugestimmt.