Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Vergrößerung des Clubhauses des SC Fortuna Köln mit baulichen Änderungen und dem Neubau von diversen infrastrukturellen Einrichtungen am Vorgebirgstor 2, in Köln-Zollstock einverstanden.

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67(1) Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Bei 12 Ja Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.