Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
ist mit der Vergrößerung des Clubhauses des SC Fortuna Köln mit baulichen
Änderungen und dem Neubau von diversen infrastrukturellen Einrichtungen am
Vorgebirgstor 2, in Köln-Zollstock einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67(1) Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu.
Abstimmungsergebnis:
Bei 12 Ja Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.