Die Fraktion die
Linke beantragt mündlich,
- Im Beschlusstext die Passage „…aufgrund besonderer Erfahrungswerte …“ zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Stimme der Fraktion Die Linke- abgelehnt.
- Den Satz aus dem Begründungstext „Im Einzelfall können auch Ausnahmen mit einer höheren Zuschusshöhe mit Festbetragsfinanzierung bewilligt werden, z.B. wenn andere öffentliche Fördergeber diese Finanzierungsart gewählt haben.“ Dem Beschlusstext hinzuzufügen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Stimme der Fraktion Die Linke- abgelehnt.
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst
und Kultur beschließt bei der Förderung von Projekten der Freien Szene unter folgenden
Kriterien die Einführung der Festbetragsfinanzierung als Regelfinanzierungsart:
·
Zuschusshöhe
des Projektes bis einschließlich 10.000 €.
·
Kosten-
und Finanzierungsplan kann aufgrund besonderer Erfahrungswerte verlässlich und
nachvollziehbar begründet geschätzt werden.
·
Ausnahmen
von der Regelfinanzierungsart liegen im Ermessen der Verwaltung.
·
Nach
Ablauf eines Jahres wird im Ausschuss Kunst und Kultur über die bewilligten
Finanzierungsarten sowie über die Erfahrungen berichtet.
Die Festbetragsfinanzierung
als Regelfinanzierungsart wird mit Antragsfrist 30.09.2015 für die
Förderperiode 2016 eingeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.