Beschluss:

1.    Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit im Haus Krefelder Straße 46 der Tatbestand der Zweckentfremdung von Wohnraum erfüllt ist.

2.    Liegt Zweckentfremdung vor, soll die Verwaltung die geeigneten Verfahren einleiten, um diesen Zustand zu beenden. Ziel ist es, den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen.

3.    Die Bezirksvertretung Innenstadt wird durch die Verwaltung hinsichtlich des besagten Wohnhauses über den Sachstand fortlaufend informiert.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.