Sitzung: 31.08.2015 BAU/0008/2015
Zusatz: - die Vorlage wurde mit Schreiben vom 13.08.2015 an alle Ausschussmitglieder versandt; bitte halten Sie die Unterlage bereit -
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 1916/2015
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt
zu beschließen:
Der Rat beschließt die im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendige Aufstellung von
schnell lieferbaren Wohncontainern und der dazu gehörigen Aufenthaltscontainer
inkl. der in diesem Zusammenhang erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für
den Standort Max-Planck-Straße, 50858 Köln-Junkersdorf (Ortsteil Marsdorf).
Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen
beschließt der Rat hierzu eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im
Haushaltsjahr 2015 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, in den Teilplanzeilen
·
13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2.727.392,22 €,
·
16 –
sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.966,00 €,
insgesamt 2.738.358,22
€.
Die Deckung des Mehraufwandes im Hj. 2015 erfolgt durch Mehrerträge i.
H. v. 547.333,08 € im Teilergebnisplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen
- in Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – und vorläufig i.
H. v. von 2.191.025,14 € durch Wenigeraufwand im Teilergebnisplan 1601,
allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen.
Der Rat beschließt gleichzeitig die
Beschaffung des erforderlichen Inventars. Der investive Mehrbedarf hierfür i.
H. v. 13.994,40 € im Haushaltsjahr 2015 wird im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125
Ausstattung Flüchtlingsunterbringung.
Zur Finanzierung stehen im selben Teilfinanzplan, Teilfinanzplanzeile 08, auf
derselben Finanzstelle investive Auszahlungsermächtigungen bereit.
Die finanziellen Mehrbedarfe bei 56 (Amt für
Wohnungswesen) für den Betrieb des Objektes und bei 50 (Amt für Soziales und
Senioren) für die Mehraufwendungen der Kosten der Unterkunft in Höhe der
Gebührenerträge bei 56 entsprechend Anlage 1 für die Jahre 2016 ff. sind in der
weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.