Zusatz: - die Vorlage wurde mit Schreiben vom 13.08.2015 an alle Ausschussmitglieder versandt; bitte halten Sie die Unterlage bereit -

Beschluss: ungeändert empfohlen

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:


Der Rat beschließt die im Rahmen der Gefahrenabwehr notwendige Aufstellung von schnell lieferbaren Wohncontainern und der dazu gehörigen Aufenthaltscontainer inkl. der in diesem Zusammenhang erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für den Standort Max-Planck-Straße, 50858 Köln-Junkersdorf (Ortsteil Marsdorf).

Zur Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen beschließt der Rat hierzu eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2015 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in den Teilplanzeilen

·         13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von                    2.727.392,22 €,

·         16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                              10.966,00 €,

insgesamt                                                                                                           2.738.358,22 €.

Die Deckung des Mehraufwandes im Hj. 2015 erfolgt durch Mehrerträge i. H. v. 547.333,08 € im Teilergebnisplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen - in Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – und vorläufig i. H. v. von 2.191.025,14 € durch Wenigeraufwand im Teilergebnisplan 1601, allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 20, Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen.

Der Rat beschließt gleichzeitig die Beschaffung des erforderlichen Inventars. Der investive Mehrbedarf hierfür i. H. v. 13.994,40 € im Haushaltsjahr 2015 wird im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 5620-1004-0-5125 Ausstattung Flüchtlingsunterbringung.                                                           
Zur Finanzierung stehen im selben Teilfinanzplan, Teilfinanzplanzeile 08, auf derselben Finanzstelle investive Auszahlungsermächtigungen bereit.

Die finanziellen Mehrbedarfe bei 56 (Amt für Wohnungswesen) für den Betrieb des Objektes und bei 50 (Amt für Soziales und Senioren) für die Mehraufwendungen der Kosten der Unterkunft in Höhe der Gebührenerträge bei 56 entsprechend Anlage 1 für die Jahre 2016 ff. sind in der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.