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TOP Ö : A Einführung und Verpflichtung eines neuen Mitglieds der Bezirksvertretung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW und § 5 der Hauptsatzung der Stadt Köln durch den Bezirksbürgermeister
Sitzung:
31.08.2015
BV2/0011/2015
Beschluss:
ungeändert beschlossen