Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.09.2015 FA/0008/2015 |
Beschluss: | geändert beschlossen |
Vorlage: | 1223/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 313 KB | |
![]() | Anlage 3 Auszug Schul A vom 24.08.2015 116 KB | |
![]() | Anlage 1 35 KB | |
![]() | Anlage 2 1 MB | |
![]() | Anlage 0 Begründung zur Dringlichkeit 5 KB |
Beschluss gemäß Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft :
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt
Köln beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI)
für einen Erweiterungsbau der Rheinischen Musikschule Köln einschl. Sanierung oder eines Neubaus des
Bestandsgebäudes am Standort Vogelsanger Straße 28-32.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben, da erst nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus mit der geplanten Sanierung des maroden, nicht barrierefreien Bestandsgebäudes, begonnen werden kann, andernfalls wird die Nutzung als Rheinische Musikschule kurz- bis mittelfristig ggf. nicht mehr möglich sein. Auch gibt es dort momentan keinen ausreichenden baulichen Brandschutz.
Der Planung des Erweiterungsbaus ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI
belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung für die Variante 2 auf rd. 350.000 € und fallen voraussichtlich im Hj. 2015
an. Dieser Variante liegen rund 940qm
Nutzfläche zugrunde und berücksichtigen neben dem Ersatz des Flächenanteils der
beiden maroden Pavillons (ca. 330qm) und der Errichtung eines Probenraums mit
Lager (ca. 250qm) einen Flächenansatz für zusätzliche Unterrichtsräume (rd.
360qm). Für die Umsetzung der Maßnahme beschließt der Rat für 2015 zahlungswirksame
Mehraufwendungen im Teilergebnisplan 0415 Rheinische Musikschule bei Zeile 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, in Höhe von 350.000 €. Deckung
erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bei Zeile 16, sonstige ordentl. Aufwendungen.“
Prüfauftrag gem. Änderungs- bzw. Zusatzantrag von SPD Fraktion und
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob der Teil des städtischen
Grundstücks, der nicht für den Bedarf der Rheinischen Musikschule (RMS) im
Rahmen der vorgelegten Planung genutzt wird, für öffentlich-geförderten Wohnungsbau
genutzt werden kann. Dabei muss die schallintensive Nutzung der Rheinischen
Musikschule berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, dafür einen geeigneten und mit der
Planung für die RMS abgestimmten Vorschlag dem Liegenschaftsausschuss bzw. dem
Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt