Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushalts 2015 durch die Bezirksregierung Köln über die
Verwendung der Haushaltsmittel 2015 in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.
Voraussetzung hierfür ist die entsprechende
Zusetzung der Finanzmittel aus dem „Integrationsbudget“ (Vorlage Nr.
2288/2015).
Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen
veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € (396.000 € laufende
Mittel zuzüglich 50.000 € aus dem „Integrationsbudget“) ist in voller Höhe für
die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen.
Damit kann über die bisherige Förderung von
35 Interkulturellen Zentren in 2015 die Förderung für einige bisher schon
geförderte Zentren angepasst und für zwei bislang noch nicht geförderte
Zentren, die eine Förderung fristgerecht beantragt haben und in besonderem Maße
den Förderkriterien entsprechen, in die Förderung aufgenommen werden.
Diese Entscheidung gilt ausdrücklich
ausschließlich für das Jahr 2015, da die weitere Bereitstellung der
zusätzlichen Mittel aus dem „Integrationsbudget“ bislang nicht gesichert ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der
derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf
der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die
nächste Sitzung des Rates neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der
Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder
Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt