Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplanes 6250/04 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet zwischen der Stadtbahntrasse, Butzweilerhofallee, Planstraße C, West- und Südgrenze des IKEA-Grundstückes und Butzweilerstraße in Köln-Ossendorf —Arbeitstitel: Gewerbe- und Medienpark Ossendorf in Köln-Ossendorf 6. Änderung/Mischgebiet südlich IKEA— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.