Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein zur Förderung abschlussbezogener Jugend- und Erwachsenenbildung e.V. (VfJ e.V.) den als Anlage zu diesem Beschluss beiliegenden Zuschussvertrag ab 2015 abzuschließen. Die im Zuschussvertrag enthaltenen Beträge für die Jahre 2015 bis 2018 sollen zu einer auskömmlichen Finanzierung und Entschuldung des Vereins beitragen.

 

Die erforderliche Aufwandsermächtigung in Höhe von 2.023.675 € ist im Haushaltsplan 2015 im Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) veranschlagt. Die für die Jahre 2016 bis 2018 benötigten Haushaltsmittel in Höhe von jeweils für 2016: 2.031.061 €, 2017: 2.041.898 € und 2018: 2.095.977 € sind in der Haushaltsplananmeldung 2016 zu veranschlagen sowie für die Jahre 2017 bis 2018 in der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.