Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60
Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des
Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 03.08.2015:
Der Hauptausschuss der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung, die zusätzlichen Planungsänderungen im Bereich des REWE-Parkplatzes
an der Schönhauser Straße zu berücksichtigen und die drei weiteren Platanen zu
fällen.
Außerdem beauftragt der
Hauptausschuss der Stadt Köln die Verwaltung mit der Kostenübernahme für
erforderliche Anpassungsarbeiten auf dem Grundstück Bonner Straße 211 und am
Parkdeck über dem REWE-Markt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.