Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 03.08.2015:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die zusätzlichen Planungsänderungen im Bereich des REWE-Parkplatzes an der Schönhauser Straße zu berücksichtigen und die drei weiteren Platanen zu fällen.

 

Außerdem beauftragt der Hauptausschuss der Stadt Köln die Verwaltung mit der Kostenübernahme für erforderliche Anpassungsarbeiten auf dem Grundstück Bonner Straße 211 und am Parkdeck über dem REWE-Markt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.