Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat stellt den Bedarf fest, Maßnahmen zur Sicherung und Ertüchtigung der unterirdischen Stadtbahnanlagen infolge extremer Hochwasserereignisse prioritär zu planen, um Schäden in gefährdeten Anlagenbereichen zu vermeiden und um eine erhöhte Betriebssicherheit in den Stadtbahnanlagen herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Planungen der Hochwasserschutzmaßnahmen für die unterirdischen städtischen Stadtbahnanlagen nach Prioritäten durchzuführen.

 

Auf Grundlage der beauftragten Grundwassermodellrechnung der Rheinenergie Köln sowie der anschließenden Auswirkungsbewertung auf die unterirdischen Stadtbahnanlagen durch ein Ingenieurbüro sind folgende prioritäre Maßnahmen zu planen: konstruktive Rampensicherung und Sicherung der Treppenabgänge an diversen Haltestellen gegen Auftrieb, Planung der Verschlusseinrichtungen in/an den Rampenbereichen/Tunneleingängen und Eingängen von Haltestellen, Abdichtung gefährdeter Betriebseinrichtungen gegen drückendes Wasser.

 

Die Maßnahmen sind, unabhängig möglicher Zuwendungen durch das Land, zu planen. Eine Bezuschussung im Rahmen des Objektschutzes wird parallel geprüft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.