Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63466/02 für das Gebiet zwischen Leyendeckerstraße und Christianstraße in Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Leyendeckerstraße/Christianstraße in Köln-Ehrenfeld– nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

2.       den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63466/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung und gleichzeitig, den unterliegenden Bebauungsplan Nummer 63470/08 im Überschneidungsbereich aufzuheben.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.