Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat der Stadt Köln
fordert die von ihm entsandten bzw. zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitglieder der in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft
oder GmbH geführten mitbestimmungspflichtigen Beteiligungsunternehmen auf,
darauf hinzuwirken, dass spätestens bis 30.09.2015 beschlossen wird, für
den Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie im Vorstand bzw. der
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft eine Zielgröße von 30 Prozent
festzulegen, die soweit möglich bis zum 30.06.2017 erreicht sein soll.
- Ferner weist der Rat der
Stadt Köln die Gesellschaftsvertreterin / den Gesellschaftsvertreter der
Stadt Köln in den in der Rechtsform einer GmbH geführten und
drittelmitbestimmten Beteiligungsunternehmen an, darauf hinzuwirken, dass
in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen spätestens bis 30.09.2015
beschlossen wird, für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der
Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft eine Zielgröße von 30 Prozent
festzulegen, die soweit möglich bis zum 30.06.2017 erreicht sein soll.
- Im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten soll in beiden Fällen darauf hingewirkt werden, dass die
Anteilseigner und die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten in
möglichst gleichem Umfang zur Erfüllung der Zielquoten beitragen.