Sitzung: 28.09.2015 BV3/0010/2015
Zusatz: Die Unterlagen gingen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Lindenthal mit Schreiben vom 04.09.2015 zu.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Vorlage: 1625/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, die von der
Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage abzulehnen und den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal
vom 03.11.2014 zu bekräftigen. Der Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal
vom 03.11.2014 lautet:
„Die Bezirksvertretung
Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss
zu
fassen:
Der Rat beschließt
1. über die zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. gemäß
§ 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 05.03.2012
(Amtsblatt Nummer 15 der Stadt Köln vom 12.03.2012, Nummer 208) anstelle des
Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63451/02
mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der
Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42,
westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, nördlich
der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Arbeitstitel:
Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— nach
§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten
Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage 6 beigefügten Begründung
öffentlich auszulegen.
3. Die Geschossigkeit und Baumasse des
ersten Jury-Beschlusses war transparent und nachvollziehbar begründet. Aus
diesem Grunde ist zu den Werten der 1. Phase der Mehrfachbeauftragung
zurückzukehren daher maximal 4-Geschosse und entsprechend des Nutzungskonzeptes
der Rahmenplanung im Innenbereich eine mittlere Geschossflächenzahl (GFZ) von
1,2 und im Eck- bzw. Randbereich von 1,5 festzusetzen.
4. Eine
öffentliche Durchwegung der einzelnen Quartiere ist in der Rahmenplanung
ausdrücklich vorgesehen und wurde vom Beirat auch für diesen Bereich bereits
mit Beschluss vom 29.01.2013 gefordert. Aus diesem Grunde sind beide in der
ersten Bearbeitungsphase dargestellten Durchwegungen entsprechend zu
realisieren.
5. Es
wird die Realisierung eines Anteils von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
analog dem Kooperativen Baulandmodell (Ratsbeschluss vom 17.12.2013) gefordert,
auch wenn der Einleitungsbeschluss hier vor dem Geltungsstichtag erfolgt ist.
6. Im
Zuge eines harmonischen Ortsbildes wird im Einmündungsbereich
Scheidtweilerstraße/Maarweg auf eine Eckbetonung verzichtet.
7. Es
wird angemerkt, dass für dieses Verfahren ein Modell sehr hilfreich gewesen
wäre und bei künftigen Planungen vorzulegen ist.
8. Die bisher von der Bezirksvertretung Lindenthal gefassten Beschlüsse sind zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
16 Ja-Stimmen (5 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke, 1 AfD)
1 Nein-Stimme (1 FDP)
Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Lhotka