Beschluss:

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, die von der Verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage abzulehnen und den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 03.11.2014 zu bekräftigen. Der Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 03.11.2014 lautet:

„Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       gemäß § 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 05.03.2012 (Amtsblatt Nummer 15 der Stadt Köln vom 12.03.2012, Nummer 208) anstelle des Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63451/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet südlich der Wohnbaugrundstücke Maarweg 60 und Wegbergstraße 2 sowie 1 bis 21 und 42, westlich des Betriebsbahnhofes der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, nördlich der Scheidtweilerstraße und östlich des Maarweges in Köln-Braunsfeld —Ar­beits­titel: Nördlich Scheidtweilerstraße/Maarweg in Köln-Braunsfeld— nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB mit der als Anlage 6 beigefügten Begründung öffentlich auszulegen.

3.       Die Geschossigkeit und Baumasse des ersten Jury-Beschlusses war transparent und nachvollziehbar begründet. Aus diesem Grunde ist zu den Werten der 1. Phase der Mehrfachbeauftragung zurückzukehren daher maximal 4-Geschosse und entsprechend des Nutzungskonzeptes der Rahmenplanung im Innenbereich eine mittlere Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 und im Eck- bzw. Randbereich von 1,5 festzusetzen.

4.       Eine öffentliche Durchwegung der einzelnen Quartiere ist in der Rahmenplanung ausdrücklich vorgesehen und wurde vom Beirat auch für diesen Bereich bereits mit Beschluss vom 29.01.2013 gefordert. Aus diesem Grunde sind beide in der ersten Bearbeitungsphase dargestellten Durchwegungen entsprechend zu realisieren.

5.       Es wird die Realisierung eines Anteils von öffentlich gefördertem Wohnungsbau analog dem Kooperativen Baulandmodell (Ratsbeschluss vom 17.12.2013) gefordert, auch wenn der Einleitungsbeschluss hier vor dem Geltungsstichtag erfolgt ist.

6.       Im Zuge eines harmonischen Ortsbildes wird im Einmündungsbereich Scheidtweilerstraße/Maarweg auf eine Eckbetonung verzichtet.

7.       Es wird angemerkt, dass für dieses Verfahren ein Modell sehr hilfreich gewesen wäre und bei künftigen Planungen vorzulegen ist.

8.       Die bisher von der Bezirksvertretung Lindenthal gefassten Beschlüsse sind zu berücksichtigen.“

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

16 Ja-Stimmen (5 CDU, 5 Grüne, 4 SPD, 1 Die Linke, 1 AfD)
1 Nein-Stimme (1 FDP)

Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Lhotka