Nachtrag: 10.09.2015

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

1.  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit dem Ziel, die Parkanlage des Schloss Weißhaus für die Öffentlichkeit zu öffnen,

 

§   das öffentliche Interesse an der Gewährleistung des Denkmalschutzes der Schlossanlage (Herrenhaus, Kapellenanbau) sowie der Parkanlage im Rahmen des Eigentumsübergangs an einen Dritten durch Anwendung geeigneter planungsrechtlicher Instrumente zu sichern,

§   mit dem zukünftigen Eigentümer eine Vereinbarung zu treffen, die unter strikter Beachtung des Denkmalschutzes eine Öffnung der Parkanlage für die Öffentlichkeit ermöglicht.

 

2.  Aufgrund des Angebots durch den Immobilienmakler an die Universität zu Köln hat sie ihr Interesse an der Immobilie zur Unterbringung des theaterwissenschaftlichen Instituts bekundet, sofern eine langfristige Nutzung im Rahmen der geltenden Denkmalschutzauflagen realisierbar wäre. Die Verwaltung wird gebeten, die Universität zu Köln dabei mit dem Ziel zu begleiten und zu unterstützen, dass die Stadt Köln keinerlei Verpflichtungen zur Unterhaltung,  Sanierung  und Pflege des Gebäudeensembles sowie zum Betrieb einer möglichen Nutzung eingeht.

 

3. Die fachlich zuständigen Ratsausschüsse sowie die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) sind am weiteren Verfahren zu beteiligen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Diese Angelegenheit war ursprünglich unter dem Punkt 21.1 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung enthalten. Der Rat beschloss vor Eintritt in die Tagesordnung allerdings, die Sache im öffentlichen Teil unter dem neuen Punkt 3.1.9 zu behandeln (siehe hierzu auch Ziffer VI - Seite 6 - vor Eintritt in die Tagesordnung).