Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss beschließt,
entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unterausschusses
„Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für
Soziales und Senioren, im Haushaltsjahr 2015 die Selbsthilfegruppen im
Gesundheitsbereich gemäß der beigefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im
Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur
Verfügung.
Die Restmittel werden der
Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter,
originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung
von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe (bis 512,00 €) nicht vom
Gesundheitsamt bezuschusst werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlungen, zu bewilligen
und auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.