Sitzung: 19.10.2015 IR/0011/2015
Herr Bayrakcioglu (MdIR) fragt nach, welche Präventionsprogramme es in Köln gegen den gewaltbereiten
Salafismus gäbe. Er bezieht sich auf einen Bericht des Kölner Stadt Anzeigers.
Herr Joisten (MDR) bezeichnet die Berichterstattung zu diesem Thema als
unverhältnismäßig und bittet darum, in dieser Sache den ‚Ball flach zu halten‘,
wenngleich natürlich eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden in
Flüchtlingswohnheimen zu diesem Thema erforderlich sei.
Auf die Frage von Herrn Ayata (MdIR), ob Verwaltungsmitarbeitende
ausdrücklich dazu angehalten seien, nur deutsch zu sprechen (‚Amtssprache ist
deutsch‘), erläutert die Verwaltung, Frau Rehberg, dass es keine
diesbezügliche Vorschrift gebe. Im Einzelfall könne es aber nicht
ausgeschlossen werden, dass einzelne Mitarbeitende der Verwaltung dieser
Ansicht seien und so handelten.
Frau Giurano (MdIR)
bezieht sich auf die Wahl zur neuen Oberbürgermeisterin und merkt an, dass
aufgrund der Möglichkeit, lediglich unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung
wählen zu können, insbesondere bei Jugendlichen die Gefahr des Wahlbetruges
bestehe.
Die Verwaltung sagt zu, diese Anmerkung der Wahlbehörde weiterzuleiten.
Frau Tokyürek
(MdR) bezieht sich auf einen
aktuellen Bericht im Kölner Stadt Anzeiger am 09.10.2015 zur Situation
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Köln und bittet um die Beantwortung
folgender Fragen:
·
Wie soll
die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen organisiert
werden?
·
Ist das
dafür zuständige Personal hinsichtlich eines pädagogisch sensiblen Verfahrens
hierfür ausreichend qualifiziert?