Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2009 stammenden Verlustes von 4.501.689,59 Euro durch eine entsprechende Auflösung der Kapitalrücklage einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt