Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

1.              Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Stadt Köln zum 31.12.2012 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:

-       Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO NRW.

-       Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und die Entlastung des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.

-       Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.

2.           Der Rat beschließt:

-       Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2012 wird festgestellt.

-       Dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt.

-       Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 241.204.667,25 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

-       Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.

-       Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, über die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit seinen Prüfungen im Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.