Beschluss:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts der Stadt Köln zum 31.12.2012 zur Kenntnis und beschließt nach
eingehender Beratung:
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Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten
Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im
Sinne von § 101 GO NRW.
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Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des
Jahresabschlusses 2012 und die Entlastung des Oberbürgermeisters / der
Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
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Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der
Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.
2.
Der Rat beschließt:
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Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2012 wird festgestellt.
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Dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin
wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt.
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Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 241.204.667,25 €
wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
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Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich
Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
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Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, über die
weitere Entwicklung in Zusammenhang mit seinen Prüfungen im
Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.