Sitzung: 29.10.2015 BV6/0011/2015
Zusatz: Der TOP wurde in der letzten Sitzung vertagt.
(TOP 9.2.1 i.d.S. am 17.09.2015)
Die Beschlussvorlage wurde allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits zur Sitzung am 11.06.2015 zugesandt.
Ich bitte, diese zur Sitzung bereitzuhalten.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0712/2015
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Grün folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Die Naturschutzgebiete Rheinaue von Worringen über Langel bis Merkenich stellen einen wichtigen Naturraum dar. Die Entwicklung von 1991 bis heute und darüber hinaus ist ein wichtiges Anliegen, auch der Bezirksvertretung Chorweiler, dennoch gibt es einige Punkte im Pflege- und Entwicklungsplan, die aus Sicht der Bezirksvertretung angepasst werden sollten. Der Naturraum wird durch Menschen genutzt und soll auch weiterhin durch Menschen genutzt werden können.
Die Bezirksvertretung regt an, im Bereich Besucherlenkung / Erholungsbetrieb zu prüfen, an welchem Ort eine Besucherplattform errichtet werden kann, die mit Erklärungen ausgestattet ist, um den Interessierten Einblicke und Überblicke über das Naturschutzgebiet zu ermöglichen. Die Besucherplattform soll auch als Instrument des außer schulischen Lernens genutzt werden können, um Kinder und Jugendliche an das Thema Naturschutz heranzuführen. Die Besucherplattform soll damit eine Schnittstellenfunktion übernehmen.
Des Weiteren ist zu prüfen, wo ortsnah (Worringen, Langel, Merkenich) Hundefreilaufwiesen außerhalb von Naturschutzgebieten im Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und eingerichtet werden können. Dabei sollte jeder Ort berücksichtigt werden.
Das Radfahren auf den Wegen im Naturschutzgebiet soll weiterhin gestattet sein, jedoch mit der Einschränkung „Nicht für E-Bikes“, da diese doch unter gewissen Umständen mit einer höheren Geschwindigkeit als ein normaler Radfahrer unterwegs sind.
Des Weiteren empfiehlt die Bezirksvertretung das Hochstellen von Schifffahrtszeichen im gesamten Naturschutzgebiet, damit ein Freischneiden nicht mehr nötig ist. Das Hochstellen der Schifffahrtszeichen wird bereits nördlich von Köln praktiziert.
Die Wegeführung muss im gesamten Naturschutzgebiet erkenntlich sein und an den Zugängen mit Informationstafeln erläutert werden. Die Informationen müssen in einfacher Sprache verfasst sein, zudem sollen sie mit Piktogrammen und QR-Code versehen werden.
Die Zugänge zum Rhein bzw. zum Landschaftsschutzgebiet in der Höhe von Worringen müssen für die Bevölkerung erhalten bleiben. Es wäre wünschenswert hier die beiden Zuwege bis an den Rhein laufen zu lassen, damit hier auch die Möglichkeit erhalten bleibt den Fluss erleben zu können.
Aus Sicht der Bezirksvertretung muss sichergestellt sein, dass Rettungsfahrzeuge das Landschaftsschutzgebiet im Norden von N4 erreichen können. Dabei muss auch gewährleistet sein, dass schwere Löschfahrzeuge bis dort gelangen können. Dies muss in der Wegeplanung berücksichtigt werden.
Der Campingplatz geniest Bestandsschutz. Eine Erweiterung des Campingplatzes ist nicht zulässig.
Unter dem Punkt C 1.9 Ausschilderung, Informationskonzept sieht die Bezirksvertretung noch Erweiterungsbedarf. Es sollten Broschüren erstellt werden, die die gesamte Maßnahme den Bürgerinnen und Bürgern erläutern. Zusätzlich sollen in den angrenzenden Ortslagen Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt werden, in denen die Maßnahmen von ihrer Entstehung über die Umsetzung bzw. Planung und Fortentwicklung erläutert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Krahnenfeld (SPD) und Herrn Urmetzer (FDP)