Sitzung: 05.11.2015 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2792/2015
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss:
1.)
Der Rat
der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in
Verbindung § 9 Abs. 1 SchulG NRW unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bezirksregierung die Einführung des gebundenen Ganztags für die bisher nicht im
gebundenen Ganztag geführten Züge der Sekundarstufe I am allgemeinen Zweig des städtischen
Humboldt Gymnasiums, Kartäuserwall 40, 50678 Köln, beginnend mit der
Jahrgangsstufe 5 zum 01.08.2016.
2.) Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die ab dem Haushaltsjahr 2016
entstehenden zusätzlichen Personalkosten im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt innerhalb des
Teilergebnisplans 0301, Schulträgeraufgaben.
3.) Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige
Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse)
anzuordnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.