Nachtrag: 12.11.2015
Sitzung: 12.11.2015 Rat/0013/2015
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1301/2015
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag
der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP-Fraktion:
Beim weiteren Vorgehen zur „Neuen Historische Mitte“ und der Planung der
Sanierung des RGM-Museumsgebäudes sind folgende Zielsetzungen und Maßgaben
aufzunehmen:
a.
Es sind die möglichen Synergien für die drei
Nutzungen (KSM, RGM, Neues Kurienhaus) zu ermitteln und als Aufgabe im Rahmen
des auszulobenden Realisierungswettbewerbs zu berücksichtigen. Dies betrifft
insbesondere Besucherzugänge, Sonderausstellungsflächen, Vortragssäle,
Bibliothek, Lesesaal, Museumsshop, Cafe/Bistro, Werkstätten,
Verwaltungsbereiche, Gebäudetechnik sowie die technische Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur. Die Nutzung von Synergien beinhaltet auch die
zukünftige konzeptionelle – auch epochenübergreifende - Aufstellung von KSM und
RGM und die Verknüpfung zu „Archäologischen Zone“ sowie zur „Via Culturalis“.
b.
Das Kosten-/Nutzenverhältnis für den Weiterbetrieb
des KSM ist angesichts des erheblichen Aufwands zur Aufrechterhaltung der
Gebäudetechnik näher zu bewerten. Analog zur in der o.a. Beschlussvorlage
dargestellten Interimsplanung für das RGM ist auch eine Interimsplanung für das
KSM bis zur Fertigstellung des Neubaus zu erstellen. Diese Interimsplanung soll
die Mindestbedingungen für die Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs im
Zeughaus darstellen. Die Interimsplanungen für KSM und RGM sind bis zum
Zeitpunkt des Baubeschlusses den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.
c.
Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des historischen
Zeughauses wird die Verwaltung beauftragt, die Varianten rentierlicher
Folgenutzungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu ermitteln und zu bewerten. Als rentierliche Nutzung
wird auch eine solche Nutzung betrachtet, die keine zusätzliche Haushaltsbelastung
verursacht. Es sind auch die Bedarfe des in unmittelbarer Nachbarschaft
befindlichen Regierungspräsidiums zu prüfen. Zudem sollen Möglichkeiten geprüft
werden, etwaige Nutzungsinteressen der Universität zu Köln einzubeziehen sowie
anderweitige Interessenten auf dem Immobilienmarkt zu ermitteln. Diese
Projektentwicklung für das Zeughaus ist nun ebenfalls zu betreiben. Die
Ergebnisse sind zur weiteren Entscheidung dem Rat vorzulegen.
d. Bereits
bei der Durchführung des Realisierungswettbewerbs ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung für das Projekt sicherzustellen.
e. Bis zu einem
separaten Beschluss zur Durchführung des
Neubauprojekts ist plausibel darzulegen, wie Kostensicherheit und
Nachhaltigkeit zu gewährleisten sind, auch unter dem Gesichtspunkt der
Leistungsfähigkeit der Gebäudewirtschaft.
f. Die
Stelleneinrichtungen gem. Ziff. 5 des Beschlussvorschlags der Verwaltung werden
im Rahmen des jeweiligen Stellenplanverfahrens freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke., der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten, der Gruppe Deine Freunde sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
II. Beschluss über
die so geänderte Vorlage:
1.
Der Rat genehmigt die durch die Verwaltung mit der
Hohen Domkirche ausgehandelte Grundlagenvereinbarung zur Neubebauung des
Bereichs zwischen Roncalliplatz, Am Hof sowie dem
Kurt-Hackenberg-Platz im Rahmen des Kooperationsprojektes „Historische Mitte
Köln“ und beauftragt die Verwaltung mit deren Unterzeichnung und Umsetzung. Die
Kosten für den europaweiten architektonischen Realisierungswettbewerb betragen
ca. 800.000 €, für die anschließende Entwurfsplanung ca. 750.000 €.
2.
Unabhängig von der Durchführung des Wettbewerbs beauftragt der Rat die Verwaltung
mit der Weiterführung der Planung der Generalsanierung des Museumsgebäudes des
RGM analog des Beschlusses 1506/2011. Die öffentlichen Flächen um das
Museumsgebäude des RGM und den Bereich an der Treppe im Süden des
Roncalliplatzes sind ergänzend mit zu beplanen. Der Museumsdurchgang wird innerhalb der
Sanierungsmaßnahme entsprechend des städtebaulichen Wettbewerbs geschlossen.
Die Kosten der
Maßnahme werden auf 35 bis 42 Mio. € geschätzt. Hinzu kommen Kosten i. H. v.
ca. 3,9 bis 4,3 Mio. € für die Flächen um das Museum. Die Entwurfsplanung mit
geprüfter Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die
Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.
3.
Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat, dass
zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen Stellen
1 x VGr. Ib, Fg. 1a BAT bzw. EG 14 TVöD
(Besetzung mit technischem Personal),
3 x TA VGr. III/II, Fg. 1/1b + TZ BAT bzw. EG 12 + TZ TVöD (Ingenieur/innen),
1 x VA VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT bzw. EG 11 TVöD (Verwaltungspersonal)
bei der Gebäudewirtschaft eingerichtet
werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern
Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die Stellen sind
schnellstmöglich zu besetzen.
4.
Für die Begleitung bei Planung und Realisierung der
Generalsanierung RGM und zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung
beschließt der Rat, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen
Stellen
2 Stellen Ingenieur/in Bewertung: VGr. IVa/III, Fg. 1/1c + TZ
BAT (EG 11 + TZ TVöD)
1 Handwerker/Techniker Bewertung: VGr. Vc/Vb-MD, Fg. 17/16a BAT (EG 8
TVöD)
bei Dez. VII/5 eingerichtet werden.
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern
Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die Stellen sind
schnellstmöglich zu besetzen.
5.
Darüber hinaus beschließt der Rat, zwei zusätzliche
befristete Wissenschaftlerstellen bei den beiden Museen einzurichten:
RGM: 1 Stelle Wiss. Archäologin / Archäologe,
Bewertung: VGr. II, Fg. 1a BAT bzw. EG 13 TVöD, Zeitraum: 01/2017-06/2020
KSM: 1 Stelle Wiss. Historiker/in / Kurator/in Bewertung: VGr. II, Fg. 1a BAT bzw. EG 13
TVöD, Zeitraum: 01/2019 bis 06/2022
6.
Weiterhin
beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Neuberechnung und Vorlage der
zukünftig entstehenden Betriebskosten für RGM und KSM zum Baubeschluss.
Beim weiteren Vorgehen zur „Neuen Historische Mitte“ und der Planung der
Sanierung des RGM-Museumsgebäudes sind folgende Zielsetzungen und Maßgaben
aufzunehmen:
a.
Es sind die möglichen Synergien für die drei
Nutzungen (KSM, RGM, Neues Kurienhaus) zu ermitteln und als Aufgabe im Rahmen
des auszulobenden Realisierungswettbewerbs zu berücksichtigen. Dies betrifft
insbesondere Besucherzugänge, Sonderausstellungsflächen, Vortragssäle,
Bibliothek, Lesesaal, Museumsshop, Cafe/Bistro, Werkstätten,
Verwaltungsbereiche, Gebäudetechnik sowie die technische Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur. Die Nutzung von Synergien beinhaltet auch die
zukünftige konzeptionelle – auch epochenübergreifende - Aufstellung von KSM und
RGM und die Verknüpfung zu „Archäologischen Zone“ sowie zur „Via Culturalis“.
b.
Das Kosten-/Nutzenverhältnis für den Weiterbetrieb
des KSM ist angesichts des erheblichen Aufwands zur Aufrechterhaltung der
Gebäudetechnik näher zu bewerten. Analog zur in der o.a. Beschlussvorlage
dargestellten Interimsplanung für das RGM ist auch eine Interimsplanung für das
KSM bis zur Fertigstellung des Neubaus zu erstellen. Diese Interimsplanung soll
die Mindestbedingungen für die Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs im
Zeughaus darstellen. Die Interimsplanungen für KSM und RGM sind bis zum
Zeitpunkt des Baubeschlusses den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.
c.
Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des
historischen Zeughauses wird die Verwaltung beauftragt, die Varianten
rentierlicher Folgenutzungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu ermitteln und zu bewerten. Als rentierliche Nutzung
wird auch eine solche Nutzung betrachtet, die keine zusätzliche
Haushaltsbelastung verursacht. Es sind auch die Bedarfe des in unmittelbarer
Nachbarschaft befindlichen Regierungspräsidiums zu prüfen. Zudem sollen
Möglichkeiten geprüft werden, etwaige Nutzungsinteressen der Universität zu
Köln einzubeziehen sowie anderweitige Interessenten auf dem Immobilienmarkt zu
ermitteln. Diese Projektentwicklung für das Zeughaus ist nun ebenfalls zu
betreiben. Die Ergebnisse sind zur weiteren Entscheidung dem Rat vorzulegen.
d. Bereits
bei der Durchführung des Realisierungswettbewerbs ist eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung für das Projekt sicherzustellen.
e. Bis zu einem
separaten Beschluss zur Durchführung des
Neubauprojekts ist plausibel darzulegen, wie Kostensicherheit und
Nachhaltigkeit zu gewährleisten sind, auch unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit
der Gebäudewirtschaft.
f. Die
Stelleneinrichtungen gem. Ziff. 5 des Beschlussvorschlags der Verwaltung werden
im Rahmen des jeweiligen Stellenplanverfahrens freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion,
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion gegen
die Stimmen der Fraktion die Linke., der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten und
der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.
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Anmerkungen:
- die FDP-Fraktion schließt sich im Verlauf
der Beratungen dem gemeinsamen Änderungsantrag an.
- Bürgermeister Bartsch übernimmt im
Anschluss an die Behandlung dieses Punktes die
Sitzungsleitung.