Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:

 

Beim weiteren Vorgehen zur „Neuen Historische Mitte“ und der Planung der Sanierung des RGM-Museumsgebäudes sind folgende Zielsetzungen und Maßgaben aufzunehmen:

 

a.   Es sind die möglichen Synergien für die drei Nutzungen (KSM, RGM, Neues Kurienhaus) zu ermitteln und als Aufgabe im Rahmen des auszulobenden Realisierungswettbewerbs zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Besucherzugänge, Sonderausstellungsflächen, Vortragssäle, Bibliothek, Lesesaal, Museumsshop, Cafe/Bistro, Werkstätten, Verwaltungsbereiche, Gebäudetechnik sowie die technische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Die Nutzung von Synergien beinhaltet auch die zukünftige konzeptionelle – auch epochenübergreifende - Aufstellung von KSM und RGM und die Verknüpfung zu „Archäologischen Zone“ sowie zur „Via Culturalis“.

 

b.   Das Kosten-/Nutzenverhältnis für den Weiterbetrieb des KSM ist angesichts des erheblichen Aufwands zur Aufrechterhaltung der Gebäudetechnik näher zu bewerten. Analog zur in der o.a. Beschlussvorlage dargestellten Interimsplanung für das RGM ist auch eine Interimsplanung für das KSM bis zur Fertigstellung des Neubaus zu erstellen. Diese Interimsplanung soll die Mindestbedingungen für die Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs im Zeughaus darstellen. Die Interimsplanungen für KSM und RGM sind bis zum Zeitpunkt des Baubeschlusses den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.

 

c.   Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des historischen Zeughauses wird die Verwaltung beauftragt, die Varianten rentierlicher Folgenutzungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu ermitteln und zu bewerten. Als rentierliche Nutzung wird auch eine solche Nutzung betrachtet, die keine zusätzliche Haushaltsbelastung verursacht. Es sind auch die Bedarfe des in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Regierungspräsidiums zu prüfen. Zudem sollen Möglichkeiten geprüft werden, etwaige Nutzungsinteressen der Universität zu Köln einzubeziehen sowie anderweitige Interessenten auf dem Immobilienmarkt zu ermitteln. Diese Projektentwicklung für das Zeughaus ist nun ebenfalls zu betreiben. Die Ergebnisse sind zur weiteren Entscheidung dem Rat vorzulegen.

 

d.   Bereits bei der Durchführung des Realisierungswettbewerbs ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung für das Projekt sicherzustellen.

 

e.   Bis zu einem separaten Beschluss zur Durchführung des Neubauprojekts ist plausibel darzulegen, wie Kostensicherheit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten sind, auch unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit der Gebäudewirtschaft.

 

f.    Die Stelleneinrichtungen gem. Ziff. 5 des Beschlussvorschlags der Verwaltung werden im Rahmen des jeweiligen Stellenplanverfahrens freigegeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke., der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten, der Gruppe Deine Freunde sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss über die so geänderte Vorlage:

 

1.    Der Rat genehmigt die durch die Verwaltung mit der Hohen Domkirche ausgehandelte Grundlagenvereinbarung zur Neubebauung des Bereichs zwischen Roncalliplatz, Am Hof sowie dem
Kurt-Hackenberg-Platz im Rahmen des Kooperationsprojektes „Historische Mitte Köln“ und beauftragt die Verwaltung mit deren Unterzeichnung und Umsetzung.
Die Kosten für den europaweiten architektonischen Realisierungswettbewerb betragen ca. 800.000 €, für die anschließende Entwurfsplanung ca. 750.000 €.

 

 

2.    Unabhängig von der Durchführung des Wettbewerbs beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Weiterführung der Planung der Generalsanierung des Museumsgebäudes des RGM analog des Beschlusses 1506/2011. Die öffentlichen Flächen um das Museumsgebäude des RGM und den Bereich an der Treppe im Süden des Roncalliplatzes sind ergänzend mit zu beplanen. Der Museumsdurchgang wird innerhalb der Sanierungsmaßnahme entsprechend des städtebaulichen Wettbewerbs geschlossen.

Die Kosten der Maßnahme werden auf 35 bis 42 Mio. € geschätzt. Hinzu kommen Kosten i. H. v. ca. 3,9 bis 4,3 Mio. € für die Flächen um das Museum. Die Entwurfsplanung mit geprüfter Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfassung über die Realisierung (Baubeschluss) vorzulegen.

 

 

3.    Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen Stellen

 

1 x VGr. Ib, Fg. 1a BAT bzw. EG 14 TVöD (Besetzung mit technischem Personal),
3 x TA VGr. III/II, Fg. 1/1b + TZ BAT bzw. EG 12 + TZ TVöD (Ingenieur/innen),
1 x VA VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT bzw. EG 11 TVöD (Verwaltungspersonal)

 

bei der Gebäudewirtschaft eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

 

4.    Für die Begleitung bei Planung und Realisierung der Generalsanierung RGM und zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung beschließt der Rat, dass zum Stellenplan 2016 die notwendigen zusätzlichen Stellen

 

2 Stellen Ingenieur/in        Bewertung: VGr. IVa/III, Fg. 1/1c + TZ BAT (EG 11 + TZ TVöD)

1 Handwerker/Techniker Bewertung: VGr. Vc/Vb-MD, Fg. 17/16a BAT (EG 8 TVöD)

 

bei Dez. VII/5 eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

 

5.    Darüber hinaus beschließt der Rat, zwei zusätzliche befristete Wissenschaftlerstellen bei den beiden Museen einzurichten:

 

RGM:   1 Stelle Wiss. Archäologin / Archäologe, Bewertung: VGr. II, Fg. 1a BAT bzw. EG 13 TVöD, Zeitraum: 01/2017-06/2020

 

KSM:    1 Stelle Wiss. Historiker/in / Kurator/in     Bewertung: VGr. II, Fg. 1a BAT bzw. EG 13 TVöD, Zeitraum: 01/2019 bis 06/2022

 

 

6.    Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Neuberechnung und Vorlage der zukünftig entstehenden Betriebskosten für RGM und KSM zum Baubeschluss.

 

Beim weiteren Vorgehen zur „Neuen Historische Mitte“ und der Planung der Sanierung des RGM-Museumsgebäudes sind folgende Zielsetzungen und Maßgaben aufzunehmen:

 

a.   Es sind die möglichen Synergien für die drei Nutzungen (KSM, RGM, Neues Kurienhaus) zu ermitteln und als Aufgabe im Rahmen des auszulobenden Realisierungswettbewerbs zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Besucherzugänge, Sonderausstellungsflächen, Vortragssäle, Bibliothek, Lesesaal, Museumsshop, Cafe/Bistro, Werkstätten, Verwaltungsbereiche, Gebäudetechnik sowie die technische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Die Nutzung von Synergien beinhaltet auch die zukünftige konzeptionelle – auch epochenübergreifende - Aufstellung von KSM und RGM und die Verknüpfung zu „Archäologischen Zone“ sowie zur „Via Culturalis“.

 

b.   Das Kosten-/Nutzenverhältnis für den Weiterbetrieb des KSM ist angesichts des erheblichen Aufwands zur Aufrechterhaltung der Gebäudetechnik näher zu bewerten. Analog zur in der o.a. Beschlussvorlage dargestellten Interimsplanung für das RGM ist auch eine Interimsplanung für das KSM bis zur Fertigstellung des Neubaus zu erstellen. Diese Interimsplanung soll die Mindestbedingungen für die Aufrechterhaltung des Museumsbetriebs im Zeughaus darstellen. Die Interimsplanungen für KSM und RGM sind bis zum Zeitpunkt des Baubeschlusses den zuständigen Ratsgremien vorzulegen.

 

c.   Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des historischen Zeughauses wird die Verwaltung beauftragt, die Varianten rentierlicher Folgenutzungen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes zu ermitteln und zu bewerten. Als rentierliche Nutzung wird auch eine solche Nutzung betrachtet, die keine zusätzliche Haushaltsbelastung verursacht. Es sind auch die Bedarfe des in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Regierungspräsidiums zu prüfen. Zudem sollen Möglichkeiten geprüft werden, etwaige Nutzungsinteressen der Universität zu Köln einzubeziehen sowie anderweitige Interessenten auf dem Immobilienmarkt zu ermitteln. Diese Projektentwicklung für das Zeughaus ist nun ebenfalls zu betreiben. Die Ergebnisse sind zur weiteren Entscheidung dem Rat vorzulegen.

 

d.   Bereits bei der Durchführung des Realisierungswettbewerbs ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung für das Projekt sicherzustellen.

 

e.   Bis zu einem separaten Beschluss zur Durchführung des Neubauprojekts ist plausibel darzulegen, wie Kostensicherheit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten sind, auch unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit der Gebäudewirtschaft.

 

f.    Die Stelleneinrichtungen gem. Ziff. 5 des Beschlussvorschlags der Verwaltung werden im Rahmen des jeweiligen Stellenplanverfahrens freigegeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion die Linke., der AfD-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.

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Anmerkungen:

 

- die FDP-Fraktion schließt sich im Verlauf der Beratungen dem gemeinsamen Änderungsantrag an.

 

- Bürgermeister Bartsch übernimmt im Anschluss an die Behandlung dieses Punktes die

  Sitzungsleitung.