Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 17.09.2015:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen zu den seitens der Bühnenverwaltung erneut geprüften Interimsorten „Staatenhaus“ und „MMC-Studios“ zur Kenntnis.

Der Rat beschließt die Nutzung und Herrichtung des Staatenhauses in Köln Deutz als Hauptspielstätte der Oper und beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen mit der sukzessiven Einrichtung von drei Spielorten im Gebäude. Die Spielstätte der Kinderoper zieht mit ins Staatenhaus. Der Rat ermächtigt die Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des vorgelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge abzuschließen. Soweit erforderlich werden die entsprechenden Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. Der BB Group GmbH wird eine pauschale Entschädigung auf Basis des vorgelegten Kostenplanes vorbehaltlich einer weiteren wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung erstattet.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für den Interimsspielbetrieb des Schauspiels und des Bühnenservice (übergreifende Bühnenbereiche) in den Berechnungen enthalten sind.

Der Rat der Stadt Köln erwartet, dass im verlängerten Interim weiterhin sparsam gewirtschaftet wird. Das bereits etablierte Interimscontrolling wird fortgesetzt.

Des Weiteren beschließt der Rat:

a.    Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zur Finanzierung der Interimskosten für die Spielzeiten 2015/2016 und 2016/2017 wird auf insgesamt 18,1 Mio. Euro limitiert. Auftretende Mehraufwendungen sind im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2015/2016 und 2016/2017 der Bühnen Köln zu kompensieren. Eine weitere Erhöhung des Betriebskostenzuschusses ist ausgeschlossen.

b.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung nicht mehr am bislang geplanten Spielzeitbeginn 07.11.2015 festhält. Die Bühnen werden zügig einen entsprechenden Spielplan und einen Vorverkaufstermin veröffentlichen.

c.    Die Interimszeit der Oper im Staatenhaus soll so kurz wie möglich gehalten werden, maximal bis zum 31.08.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vereinbarungen zu treffen, dass unmittelbar im Anschluss der Interimsnutzung das „Staatenhaus“ für die zukünftige Nutzung als Musicalspielstätte hergerichtet werden kann.

  1. Das Veranstaltungsprogramm für den Tanzbrunnen soll bei der Planung der Interimszeit der Bühnen im Staatenhaus berücksichtigt werden. Die städtische KölnKongress GmbH und die Bühnen der Stadt Köln sollen gemeinsame Lösungen für die vorübergehende Nachbarschaft erarbeiten und die sich hieraus auch ergebenden Chancen nutzen. Die Bühnen der Stadt Köln und KölnKongress GmbH werden gebeten, mögliche Konflikte im Vorfeld zu lösen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und gegen die Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.