Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt:

-     Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2012 wird festgestellt.

-     Dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-     Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 241.204.667,25 € wird durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

-     Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.

-     Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, über die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit seinen Prüfungen im Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der Gruppe pro Köln zugestimmt.