Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2016 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (6 Stimmen), der Fraktion Bündnis´90 / Die Grünen (2 Stimmen), Herrn Gökpinar (SPD), Herrn Wiener (pro Köln) und Herrn Urmetzer (FDP) gegen die Stimmen von Herrn Brandau (SPD) und Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung von Frau Danke, Herrn Krahnenfeld und Herrn Ottenberg (SPD)