Beschluss:

 

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den denkmalgerechten Erhalt der MS Stadt Köln dadurch zu gewährleisten, dass sie die Schwimmfähigkeit sicherstellt und vorbereitende Maßnahmen ergreift, damit das Schiff für gelegentliche Fahrten zur Verfügung steht.

 

Im Haushaltsplan stehen hierfür aus der Kulturförderabgabe 2015 zusätzliche Mittel für die MS Stadt Köln (Sanierung des hist. Schiffes) in Höhe von 500.000 € zur Verfügung.

 

Der Rat beschließt, die Freigabe der im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – zusätzlich veranschlagten, konsumtiven, zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 500.000 €.

Die Stadt ist nach den Regelungen des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalens (Denkmalschutzgesetz – DSchG) verpflichtet, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die den Erhalt des Denkmals sicherstellen.

Die Voraussetzungen des § 82 GO (Vorläufige Haushaltsführung), wonach die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten darf, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, wenn die Haushaltssatzung noch nicht verabschiedet ist, sind damit erfüllt.

 

2. Der Rat nimmt das vorgeschlagene (museale) Nutzungskonzept des Vereins (Anlage I/Nutzungskonzept) zur Kenntnis und beschließt, das unter Denkmalschutz stehende Schiff „MS Stadt Köln“ dem Förderverein „ Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln“ (nachfolgend Verein genannt) zur Nutzung zu überlassen. (Anlage II/Satzung).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Nutzungsvertrag auf der Basis der beigefügten Vereinbarung (Anlage III/Vereinbarung) mit einer Laufzeit von zunächst drei Jahren mit der regelmäßigen Option, den Vertrag um jeweils zwei Jahre zu verlängern, abzuschließen.

 

Darüber hinaus schließt die Verwaltung mit dem Verein eine Sanierungsvereinbarung ab. Darin wird neben dem Umfang der zu leistenden Arbeiten festgestellt, dass die städtischen Vergaberichtlinien einzuhalten sind, wenn städtische Gelder für VOB-Leistungen in Anspruch genommen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Henseler (Freie Wähler Köln) zugestimmt.