Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses aus seiner Sitzung am 26.10.2015:
Der Hauptausschuss
beschließt gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 i.V.m. § 83 GO NRW überplanmäßige
Aufwendungen für die folgenden Teilergebnispläne:
1. Im Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine Sicherheit und
Ordnung überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 470.000 EUR in der
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie in Höhe
von 30.000 EUR in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die Deckung der Mehraufwendungen der Teilplanzeile 13 erfolgt in Höhe von
470.000 EUR durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0205, Teilplanzeile
16. Die Deckung der Mehraufwendungen der Teilplanzeile 16 in Höhe von 30.000
EUR durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0205, Teilplanzeile 16.
2. Im Teilergebnisplan 0202 – Gewerbewesen überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 40.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen sowie in der Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche
Aufwendungen in Höhe von 2.500 EUR. Die zahlungswirksamen Mehraufwendungen der
Teilplanzeile 13 (10.000 EUR) sowie die der Teilplanzeile 16 (2.500 EUR) werden
durch den Teilergebnisplan 0205 – Verkehrsüberwachung, Teilplanzeile 16 gedeckt.
Die Deckung der nicht zahlungswirksamen Mehraufwendungen der Teilplanzeile 13
in Höhe von 30.000 EUR erfolgt durch den Teilergebnisplan 0201 – Allgemeine
Sicherheit und Ordnung, Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen.
3. Im Teilergebnisplan 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 190.000 EUR in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen sowie 147.000 EUR in der Teilplanzeile 16 –
sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im
Teilergebnisplan 0204, Teilplanzeile 4 – öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte.
4. Im Teilergebnisplan 0205 – Verkehrsüberwachung
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 60.000 EUR für die Einstellung in die
Einzelwertberichtigung. Dieser nicht zahlungswirksame Mehraufwand kann durch
Wenigeraufwendungen in Höhe von 60.000 EUR im Teilergebnisplan 0201,
Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibung gedeckt werden.
5. Im Teilergebnisplan 0209 – Ausländerangelegenheiten
überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 165.000 EUR in der Teilplanzeile 13 –
Aufwendungen für Sach– und Dienstleistungen sowie in Höhe von 230.000 EUR in der
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung der
Mehraufwendungen der Teilplanzeile 13 erfolgt in Höhe von 165.000 EUR durch
Mehrerträge im Teilergebnisplan 0204 – Verkehrs- und KFZ-Wesen, Teilplanzeile 4
– öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte. Die Deckung der Mehraufwendungen der
Teilpanzeile 16 erfolgt in Höhe von 80.000 EUR durch Mehrerträge im Teilergebnisplan
0204, Teilplanzeile 4, in Höhe von 150.000 EUR durch Wenigeraufwendungen im
Teilergebnisplan 0205, Teilplanzeile 13.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.