Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Für die weitere Beratung wird die Verwaltung beauftragt, Informationen zum neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zusammen zu stellen, eine juristische Einschätzung der beantragten Sonntagsöffnungen vorzulegen und eine synoptische Zusammenstellung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu erstellen.