Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Aachener Straße im Süden, Hohenzollernring im Osten, Friesenplatz und Venloer Straße im Norden sowie der Bahntrassebahn Köln-Bonn im Westen (genaue Abgrenzung entsprechend Anlage 2) —Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, die Art der baulichen Nutzung festzusetzen (einfacher Bebauungsplan nach § 30 Absatz 3 BauGB);

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Einschränkung zustimmt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Deine Freunde.