Nachtrag: 12.11.2015

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln weist sämtliche von ihm in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn entsandten Mitglieder an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn wie folgt zu votieren. Dabei wird der Ratsbeschluss der Bundesstadt Bonn zur Besetzung von Gremien des Zweckverbandes Sparkasse KölnBonn vom 22.10.2014 berücksichtigt.

 

  1. a) Wahl der Verbandsvorsteherin/ des Verbandsvorstehers

 

Wahl von

 

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker

 

zur Verbandsvorsteherin/ zum Verbandsvorsteher.

 

 

b) Wahl des Stellvertreters der Verbandsvorsteherin

 

Wahl von

 

Herrn Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan

 

zum Stellvertreter der Verbandsvorsteherin.

 

 

  1. a) Wahl der Stellvertreterin des Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Absatz 3 SpkG NRW sowie Feststellung der Hauptverwaltungsbeamtin/ des Hauptverwaltungsbeamten nach § 10 Absatz 4 SpkG NRW


Wahl von

 

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker

 

zur Stellvertreterin des Hauptverwaltungsbeamten nach nach § 11 Absatz 3 SpkG NRW.

 

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker nimmt, sofern sie nicht die Funktion der Beanstandungsbeamtin nach § 11 Absatz 3 SpkG NRW im Vertretungsfall ausübt, an den Sitzungen des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn mit beratender Stimme nach § 10 Absatz 4 SpkG NRW teil.

 

 

b) Wahl des Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Absatz 3 SpkG NRW

 

Wahl von

 

Herrn Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan

 

zum Hauptverwaltungsbeamten nach § 11 Absatz 3 SpkG NRW.

 

 

  1. a) Entsendung des Vertreters in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten

der Träger gem. § 5 Absatz 2 Buchstabe b) i. V. m. Absatz 3 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)

 

Entsendung von

 

Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker

 

zur Vertreterin in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes.

 

 

b) Entsendung des Stellvertreters in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten der Träger gem. § 5 Absatz 2 Buchstabe b) i. V. m. Absatz 3 der Satzung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

 

Entsendung von

 

Herrn Oberbürgermeister Ashok-Alexander Sridharan

 

zum Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.