1. Beschluss: (Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird unter Punkt 2 wie folgt geändert:

 

Das städtebauliche Planungskonzept gemäß Anlage 7 zu AN 0475/2015 soll entsprechend den Vorgaben einer Klimaschutzsiedlung überarbeitet werden. Es wird ausschließlich MFH verwirklicht. Dabei soll sowohl Mehrgenerationenwohnen, die Unterbringung von Flüchtlingen als auch 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau integriert werden. Die mit bürgerschaftlichem Engagement errichtete Streetball-Anlage bleibt erhalten. Nördlich der Nibelungenstraße ist die in Anlage 3.1.3 zu AN/0475/2015 dargestellte Schulreservefläche vorzusehen und bei Bedarf im planerischen Zusammenhang mit der Wohnbaufläche zu entwickeln.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die CDU- und FDP-Fraktion.

 

Anschließend stellt sie die so ergänzte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung:

 

 

2. (geänderter) Beschluss: (gem. Anlage 6 und Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.15)

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Senkelsgraben in Porz-Lind, welches im Norden begrenzt wird durch die Nibelungenstraße, im Osten durch die bestehende Wohnbebauung nördlich der Straße Auf dem Viertelchen, im Westen durch den Lärmschutzwall der Bundesautobahn A 59 und im Süden durch einen Fußweg im Übergang zur Bestandsbebauung Zu den Wiesen sowie den Grundstücken der Bestandsbebauung im Übergang zur Wegeverbindung Senkelsgraben, entsprechend den Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Wohnungsbauprogramms 2015 das Gebiet zu entwickeln und einer Wohnnutzung zuzuführen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept –Arbeitstitel: Senkelsgraben in Köln-Porz-Lind– mit den zwei Varianten zur Kenntnis;

Das städtebauliche Planungskonzept gemäß Anlage 7 zu AN 0475/2015 soll entsprechend den Vorgaben einer Klimaschutzsiedlung überarbeitet werden. Es wird ausschließlich MFH verwirklicht. Dabei soll sowohl Mehrgenerationenwohnen, die Unterbringung von Flüchtlingen als auch 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau integriert werden. Die mit bürgerschaftlichem Engagement errichtete Streetball-Anlage bleibt erhalten. Nördlich der Nibelungenstraße ist die in Anlage 3.1.3 zu AN/0475/2015 dargestellte Schulreservefläche vorzusehen und bei Bedarf im planerischen Zusammenhang mit der Wohnbaufläche zu entwickeln.

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Versammlung);

4.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz und der Ausschuss für
Umwelt und Grün
ohne Einschränkung zustimmen.

5.       beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 77359/04 –Arbeitstitel: Senkelsgraben in Köln-Porz-Lind– auf die nördlich der Nibelungenstraße liegende landwirtschaftliche Fläche, Gemarkung Lind, Flur 5, Flurstück 208, auszuweiten, um auf dieser Fläche den dringend benötigten Standort für einen Grundschulneubau zu sichern.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU- und FDP-Fraktion.