Sitzung: 03.12.2015 STA/0012/2015
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 2026/2015
2.
Beschluss: (Änderungsantrag
der SPD- und CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.15)
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende
Maßgaben in den jeweiligen weiteren Verfahrensschritten des planerischen
Verfahrens zu berücksichtigen und umzusetzen:
1. Ausgleichsmaßnahmen sind für alle Flächen, die zur Erweiterung des Trainingsgeländes vorgesehen sind, zu 100% vornehmlich im Stadtbezirk Lindenthal umzusetzen.
2. Die für die neuen Sportplätze 7, 8, und 9 geplanten Einzäunungen dürfen die bestehenden Wegebeziehungen durch den Grüngürtel nicht zerschneiden und sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Einzäunung ist transparent zu gestalten, d.h. Werbung oder Plakate sind an diesen Zäunen nicht zulässig.
3.
Es wird mit der
Vorhabenträgerin geprüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, die
Sportplätze 9 und 8 als Rasenplätze entwickeln.
4.
Die geplanten Gebäude für Infrastruktur und das
Leistungszentrum sind für den Ort angemessen zu gestalten. Sie sollen eine hohe
Qualität aufweisen. Zur Sicherung dieser gestalterischen Qualität soll die
Vorhabenträgerin eine kleine Mehrfachbeauftragung (mind. zwei Architekten
werden von der Fachverwaltung vorgeschlagen) einleiten.
5.
Es wird ein
Parkraumkonzept für den Gesamtbereich – somit auch für außerhalb des
Geltungsbereiches des B-Plans befindliche Flächen erstellt. Dieses Konzept ist
dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Es ist zusammen mit
den Maßnahmen des genehmigten B-Plans umzusetzen.
6. Unter der Maßgabe keiner zusätzlichen Versiegelung und in Abstimmung mit der Landschaftsbehörde ist der Bau einer Tiefgarage unter dem geplanten Leistungszentrum im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zu untersuchen.
7. Die Beleuchtungsmasten für die Sportfelder sollen so beschaffen sein, dass sie unterhalb der Baumwipfel enden, sofern dies das Sportangebot nicht einschränkt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.
Anschließend lässt Vorsitzende Gordes über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen:
3. (ergänzter) Beschluss: (Vorlage
ergänzt um den Änderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen)
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke der
Flurstücksnummern 69 (teilweise) und 70 (teilweise), Flur 48, Gemarkung
Köln-Efferen und Flurstücksnummern 46, Flur 47, Gemarkung Efferen
—Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz— aufzustellen mit
dem Ziel, ein Leistungszentrum und drei weitere Trainingsplätze zu schaffen;
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept
—Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz — zur Kenntnis;
3. beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach
Modell 2 (Abendveranstaltung);
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßgaben
in den jeweiligen weiteren Verfahrensschritten des planerischen Verfahrens zu
berücksichtigen und umzusetzen:
1. Ausgleichsmaßnahmen sind für alle Flächen,
die zur Erweiterung des Trainingsgeländes vorgesehen sind, zu 100% vornehmlich
im Stadtbezirk Lindenthal umzusetzen.
2. Die für die neuen Sportplätze 7, 8, und 9
geplanten Einzäunungen dürfen die bestehenden Wegebeziehungen durch den
Grüngürtel nicht zerschneiden und sind auf das unbedingt Notwendige zu
beschränken. Die Einzäunung ist transparent zu gestalten, d.h. Werbung oder
Plakate sind an diesen Zäunen nicht zulässig.
3. Es wird mit der
Vorhabenträgerin geprüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, die
Sportplätze 9 und 8 als Rasenplätze entwickeln.
4. Die geplanten Gebäude für Infrastruktur und
das Leistungszentrum sind für den Ort angemessen zu gestalten. Sie sollen eine
hohe Qualität aufweisen. Zur Sicherung dieser gestalterischen Qualität soll die
Vorhabenträgerin eine kleine Mehrfachbeauftragung (mind. zwei Architekten
werden von der Fachverwaltung vorgeschlagen) einleiten.
5. Es wird ein
Parkraumkonzept für den Gesamtbereich – somit auch für außerhalb des
Geltungsbereiches des B-Plans befindliche Flächen erstellt. Dieses Konzept ist
dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Es ist zusammen mit
den Maßnahmen des genehmigten B-Plans umzusetzen.
6. Unter der Maßgabe keiner zusätzlichen
Versiegelung und in Abstimmung mit der Landschaftsbehörde ist der Bau einer
Tiefgarage unter dem geplanten Leistungszentrum im Rahmen des B-Plan-Verfahrens
zu untersuchen.
7. Die Beleuchtungsmasten für die Sportfelder
sollen so beschaffen sein, dass sie unterhalb der Baumwipfel enden, sofern dies
das Sportangebot nicht einschränkt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.