2. Beschluss: (Änderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.12.15)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßgaben in den jeweiligen weiteren Verfahrensschritten des planerischen Verfahrens zu berücksichtigen und umzusetzen:

 

1.    Ausgleichsmaßnahmen sind für alle Flächen, die zur Erweiterung des Trainingsgeländes vorgesehen sind, zu 100% vornehmlich im Stadtbezirk Lindenthal umzusetzen.

 

2.    Die für die neuen Sportplätze 7, 8, und 9 geplanten Einzäunungen dürfen die bestehenden Wegebeziehungen durch den Grüngürtel nicht zerschneiden und sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Einzäunung ist transparent zu gestalten, d.h. Werbung oder Plakate sind an diesen Zäunen nicht zulässig.

 

3.    Es wird mit der Vorhabenträgerin geprüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, die Sportplätze 9 und 8 als Rasenplätze entwickeln.

 

4.    Die geplanten Gebäude für Infrastruktur und das Leistungszentrum sind für den Ort angemessen zu gestalten. Sie sollen eine hohe Qualität aufweisen. Zur Sicherung dieser gestalterischen Qualität soll die Vorhabenträgerin eine kleine Mehrfachbeauftragung (mind. zwei Architekten werden von der Fachverwaltung vorgeschlagen) einleiten.

 

5.    Es wird ein Parkraumkonzept für den Gesamtbereich – somit auch für außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans befindliche Flächen erstellt. Dieses Konzept ist dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Es ist zusammen mit den Maßnahmen des genehmigten B-Plans umzusetzen.

 

6.    Unter der Maßgabe keiner zusätzlichen Versiegelung und in Abstimmung mit der Landschaftsbehörde ist der Bau einer Tiefgarage unter dem geplanten Leistungszentrum im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zu untersuchen.

 

7.    Die Beleuchtungsmasten für die Sportfelder sollen so beschaffen sein, dass sie unterhalb der Baumwipfel enden, sofern dies das Sportangebot nicht einschränkt.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.

 

Anschließend lässt Vorsitzende Gordes über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen:

 

3. (ergänzter) Beschluss: (Vorlage ergänzt um den Änderungsantrag der SPD- und CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet der Grundstücke der Flurstücksnummern 69 (teilweise) und 70 (teilweise), Flur 48, Gemarkung Köln-Efferen und Flurstücksnummern 46, Flur 47, Gemarkung Efferen —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz— aufzustellen mit dem Ziel, ein Leistungszentrum und drei weitere Trainingsplätze zu schaffen;

2.       nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Erweiterung RheinEnergieSportpark in Köln-Sülz — zur Kenntnis;

3.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung);

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßgaben in den jeweiligen weiteren Verfahrensschritten des planerischen Verfahrens zu berücksichtigen und umzusetzen:

 

1.    Ausgleichsmaßnahmen sind für alle Flächen, die zur Erweiterung des Trainingsgeländes vorgesehen sind, zu 100% vornehmlich im Stadtbezirk Lindenthal umzusetzen.

 

2.    Die für die neuen Sportplätze 7, 8, und 9 geplanten Einzäunungen dürfen die bestehenden Wegebeziehungen durch den Grüngürtel nicht zerschneiden und sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Einzäunung ist transparent zu gestalten, d.h. Werbung oder Plakate sind an diesen Zäunen nicht zulässig.

 

3.    Es wird mit der Vorhabenträgerin geprüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, die Sportplätze 9 und 8 als Rasenplätze entwickeln.

 

4.    Die geplanten Gebäude für Infrastruktur und das Leistungszentrum sind für den Ort angemessen zu gestalten. Sie sollen eine hohe Qualität aufweisen. Zur Sicherung dieser gestalterischen Qualität soll die Vorhabenträgerin eine kleine Mehrfachbeauftragung (mind. zwei Architekten werden von der Fachverwaltung vorgeschlagen) einleiten.

 

5.    Es wird ein Parkraumkonzept für den Gesamtbereich – somit auch für außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans befindliche Flächen erstellt. Dieses Konzept ist dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Es ist zusammen mit den Maßnahmen des genehmigten B-Plans umzusetzen.

 

6.    Unter der Maßgabe keiner zusätzlichen Versiegelung und in Abstimmung mit der Landschaftsbehörde ist der Bau einer Tiefgarage unter dem geplanten Leistungszentrum im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zu untersuchen.

 

7.    Die Beleuchtungsmasten für die Sportfelder sollen so beschaffen sein, dass sie unterhalb der Baumwipfel enden, sofern dies das Sportangebot nicht einschränkt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion Die Linke.