Sitzung: 07.12.2015 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: AN/1783/2015
Der
Bezirksbürgermeister verweist auf die rechtlichen Hürden, die Prüfung der
Verwaltung auf fremdes Eigentum zu richten.
Herr Ludwig betont, dass die Nutzung fremder Liegenschaften nur im Einvernehmen
möglich ist.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:
Die
Verwaltung möge prüfen:
- Ob und wie viele potentielle Immobilien und
Liegenschaften der christlichen Kirchen, muslimischen Gemeinden und
anderen Religionsgemeinschaften im Stadtbezirk von Rodenkirchen vorhanden
sind, in denen Flüchtlinge über die Wintermonate hinweg, wenigstens übergangsweise
unterkommen könnten.
- Ob die christlichen Kirchen, muslimischen
Gemeinden und anderen Religionsgemeinschaften, eine solche Nutzung Ihrer
Immobilien bereits allumfassend geprüft und veranlasst haben und wenn
nicht, möge die Verwaltung umgehend Kontakt mit den Gemeinden aufnehmen um
sie zu bitten, mehr Flüchtlinge in deren Einrichtungen, Tagungszentren,
Hotels, Pfarrsälen, leerstehenden Wohnungen, Gotteshäusern und/oder
Moscheen unterzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme
von Herrn Ilg abgelehnt.