Der Integrationsrat beschließt folgende
Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge
beschließen:
Beschluss:
„Der Rat erteilt auf
der Basis der Ratsbeschlüsse vom 14.12.2010, 18.07.2013 und 16.12.2014 der
Verwaltung folgenden Auftrag:
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, dem Aufruf des BAMF für 2016 zu folgen und die Kapazitäten für
die Aufnahme weiterer Teilnehmenden - insbesondere Flüchtlinge - in Einzelmaßnahmen
der Berufsbezogene Sprachförderung um bis zu 100% zu erhöhen.
Der Rat beschließt
zusätzlich zu dem bisher für die Umsetzung des Programms vorgesehenen Personal
zum Stellenplan 2016 die Einrichtung von zusätzlichen drittmittelgeförderten
Planstellen, befristet für 12 Monate in dem Zeitraum vom 1.1.2016 bis
31.7.2017:
0,5 Stelle
pädagogischer Mitarbeiter (Projektleitung) VGr. II, FGr. 1a BAT (E 13 TVÖD)
1,0 Stelle
Sozialpädagoge S 11 TVÖD
0,5 Stelle Jobcoach
S11 TVÖD
3,0 Stellen VA
Projektsachbearbeitung VGr. VI b, FGr. 1a BAT (E 6 TVÖD)
0,25 Stelle VA
Projektassistenz VGr. VII, FGr. 1a BAT (EG 5 TVÖD)
Die Stellenanzahl
basiert auf dem Bedarf bei dem vom BAMF angekündigten zusätzlichen Kapazitäten
von 36 Einzelmaßnahmen mit Start in 2016, richtet
sich aber abschließend nach den konkreten Erfordernissen und wird entsprechend
dem tatsächlichen Bedarf mit Personal besetzt. Die Höchstsätze richten sich
nach den Vorgaben des BAMF.
Da eine
unverzügliche Stellenbesetzung erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten
des Stellenplanes 2016 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu
ermöglichen.
Die
Deckung aller entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt 276.550,-
€ erfolgt durch Mehrerträge über Drittmittel aus der Durchführung von Projekten
in gleicher Höhe im Teilplan 0414 – Volkshochschule, Teilplanzeile 02 –
Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Fehlbeträge werden aus dem Dezernatsbudget
gedeckt.
Die zusätzlich benötigten Honorar-, Sach- und Transferaufwendungen in Höhe
von 2.074.015,- € werden im Teilplan 0414 – Volkshochschule für die
Durchführung der jeweiligen Schulungsmaßnahmen sind als Mehraufwendungen
bereitgestellt, sobald entsprechende zweckgebundene Mehrerträge
vorliegen.
Gleichzeitig
beschließt der Rat für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.07.2017 im Teilplan 0414
– Volkshochschule die Bereitstellung eines Eigenanteils in Form von Sachmitteln
(vor allem Bereitstellung vorhandener Büro- und Seminarräume und
Arbeitsplatzkosten) in Höhe von 55.228,35 € für das o.g. Projekt. Die
erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.
Durch den Ausbau des Angebotes aufgrund des Erweiterung des
Bundesprogramms "Berufsbezogene Sprachförderung" werden für den
Förderzeitraum Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.403.643,35 € im Teilplan
0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen projektgebundene
Zuwendungen durch den Bund in Höhe von insgesamt 2.348.415,- €. Es entsteht ein
Mehrbedarf in Höhe von 55.228,35 € der gemäß der Förderrichtlinie als
Eigenanteil der Stadt Köln erbracht wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen