Nachtrag: 23.11.2015

Zusatz: per Sammelumdruck vom 23.11.2015 zur Verfügung gestellt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
"Der Rat erteilt auf der Basis der Ratsbeschlüsse vom 14.12.2010, 18.07.2013 und 16.12.2014 der Verwaltung folgenden Auftrag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Aufruf des BAMF für 2016 zu folgen und die Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Teilnehmenden - insbesondere Flüchtlinge - in Einzelmaßnahmen der Berufsbezogene Sprachförderung um bis zu 100% zu erhöhen.

Der Rat beschließt zusätzlich zu dem bisher für die Umsetzung des Programms vorgesehenen Personal zum Stellenplan 2016 die Einrichtung von zusätzlichen drittmittelgeförderten Planstellen, befristet für 12 Monate in dem Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.7.2017:

0,5 Stelle pädagogischer Mitarbeiter (Projektleitung) VGr. II, FGr. 1a BAT (E 13 TVÖD)

1,0 Stelle Sozialpädagoge S 11 TVÖD

0,5 Stelle Jobcoach S11 TVÖD

3,0 Stellen VA Projektsachbearbeitung VGr. VI b, FGr. 1a BAT (E 6 TVÖD)

0,25 Stelle VA Projektassistenz VGr. VII, FGr. 1a BAT (EG 5 TVÖD)

Die Stellenanzahl basiert auf dem Bedarf bei dem vom BAMF angekündigten zusätzlichen Kapazitäten von 36 Einzelmaßnahmen mit Start in 2016, richtet sich aber abschließend nach den konkreten Erfordernissen und wird entsprechend dem tatsächlichen Bedarf mit Personal besetzt. Die Höchstsätze richten sich nach den Vorgaben des BAMF.

Da eine unverzügliche Stellenbesetzung erforderlich ist, werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2016 verwaltungsintern Verrechnungsstellen bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der Stellen zu ermöglichen.

Die Deckung aller entstehenden Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt 276.550,- € erfolgt durch Mehrerträge über Drittmittel aus der Durchführung von Projekten in gleicher Höhe im Teilplan 0414 – Volkshochschule, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Fehlbeträge werden aus dem Dezernatsbudget gedeckt.

Die zusätzlich benötigten Honorar-, Sach- und Transferaufwendungen in Höhe von 2.074.015,- € werden im Teilplan 0414 – Volkshochschule für die Durchführung der jeweiligen Schulungsmaßnahmen sind als Mehraufwendungen bereitgestellt, sobald entsprechende zweckgebundene Mehrerträge vorliegen.

Gleichzeitig beschließt der Rat für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.07.2017 im Teilplan 0414 – Volkshochschule die Bereitstellung eines Eigenanteils in Form von Sachmitteln (vor allem Bereitstellung vorhandener Büro- und Seminarräume und Arbeitsplatzkosten) in Höhe von 55.228,35 € für das o.g. Projekt. Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2016 ff. veranschlagt.

Durch den Ausbau des Angebotes aufgrund des Erweiterung des Bundesprogramms "Berufsbezogene Sprachförderung" werden für den Förderzeitraum Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.403.643,35 € im Teilplan 0414 – Volkshochschule entstehen. Demgegenüber stehen projektgebundene Zuwendungen durch den Bund in Höhe von insgesamt 2.348.415,- €. Es entsteht ein Mehrbedarf in Höhe von 55.228,35 € der gemäß der Förderrichtlinie als Eigenanteil der Stadt Köln erbracht wird.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.