Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Fußgängerweg entlang des Lärmschutzwalles in Porz-Lind zwischen
der Nibelungenstraße und der Straße Am Linder Kreuz zeitnah mit einer
Beleuchtungsanlage auszustatten, die es erlaubt, diesen Weg auch in der
Dunkelheit gefahrlos zu nutzen.
Auch im Hinblick auf
die in diesem Bereich vorgesehene Bebauung ist die Einrichtung der Beleuchtung
unverzichtbar.
Abstimmungsergebnis:
In geänderter Form gegen die Stimmen der Grünen mehrheitlich
beschlossen.