Beschluss:
Der Rat beschließt für den Zeitraum vom 01.01.16 – 31.12.16 die
Projektträgerschaft der Stadt Köln für das Kölner Projekt „Weiterentwicklung
Willkommen in Köln“, das der Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen aus
Südosteuropa“ dient, vorbehaltlich der Förderung des Projektes aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds. Es handelt sich hierbei um die Fortführung des
ESF-Projektes „Willkommen in Köln.
Der Antrag ist beim MAIS fristgerecht eingegangen und wird
derzeit von der Geschäftsstelle der AG-Einzelprojekte bearbeitet und geprüft. Die
Verwaltung geht davon aus, dass in Kürze eine positive Bescheidung erfolgt. Auf
dieser Basis stimmt der Rat mit o.a. Vorbehalt der Maßnahme zu und ermächtigt
die Verwaltung (als Projektträger), vorbereitendende Arbeiten zur Umsetzung des
Projektes zu tätigen.
Die Verwaltung wird im Rahmen der Projektträgerschaft (Dienststelle Diversity)
mit der Projektkoordination, der Vernetzung der Partner sowie der inhaltlichen
und administrativen Projektsteuerung beauftragt. Die Volkshochschule (Amt für
Weiterbildung) wirkt als Kooperationspartner mit.
Zur Fortführung des Projektes beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2016 (vorbehaltlich der oben angeführten Förderung) die befristete Verlängerung der derzeit vorhandenen zwei Vollzeitstellen (mindestens im gehobenen Dienst). Die Aufgabenstellungen der Gesamtprojektleitung und der Projektmitarbeit entsprechen inhaltlich dem aktuellen Projekt. Die Stellenbesetzungen erfolgen weiterhin mit vorhandenem städtischem Personal.
Hinsichtlich der Finanzierung der Maßnahmekosten beschließt der Rat die vorläufige über-planmäßige Mittelbereitstellung von 484.870 € im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige soziale Leistungen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen und Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 99.330 € im Teilplan 0414, Volkshochschule, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2016. Die Deckung i.H.v. 584.000 € erfolgt in durch Mehrerträge im Teilplan 0504 Freiwillige soziale Leistungen in Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen.
Bei der Erstellung des Haushaltsplans 2016 werden die v.g. Finanzvorfälle berücksichtigt, sodass mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2016 die vorstehende überplanmäßige Mittelbereitstellung rückabgewickelt werden kann.
Der von der Stadt Köln gem. Landesvorgabe zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 20 % (146.050 €) p.a. erfolgt durch die Bereitstellung von Personal aus dem vorhandenen Bestand und steht in Abhängigkeit zu den tatsächlichen Stellenbesetzungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.