Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, anstelle von Frau Dorothée Schneider
Herrn Manfred Ropertz
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(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin bzw.
die/den von ihr vorgeschlagene(n) Bedienstete(n) der Stadt Köln)
in den Aufsichtsrat der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH und der AchtBrücken GmbH zu entsenden.
Die Entsendung gilt
für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit
dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei
der Oberbürgermeisterin bzw. der/dem von ihr vorgeschlagenen Bediensteten der
Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.